[Amtlicher Beitrag] Stadt informiert zur Kommunalwahl im März

Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am Sonntag, 8. März, mit möglicher Stichwahl am Sonntag, 22. März, laufen in Mühldorf auf Hochtouren. Mittlerweile liegen alle zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und Stadtratswahl vor. Die Stadtverwaltung hat sie am Mittwoch, 21. Januar, öffentlich bekannt gemacht – per Aushang und auf der städtischen Website, auf der sämtliche Informationen zur Wahl auf einer Seite gebündelt dargestellt werden. In der Kreisstadt Mühldorf a. Inn treten vier Kandidaten um das Bürgermeisteramt an, den künftigen Stadtrat wählen die Mühldorferinnen und Mühldorfer aus insgesamt sechs Listen. Einzelheiten sind den Bekanntmachungen zu entnehmen.

Dass bald die heißeste Phase des Wahlkampfes beginnt, zeigt sich an einem weiteren relevanten Datum: Ab kommenden Sonntag, 25. Januar, dürfen in Mühldorf Wahlplakate aufgehängt werden. Das ergibt sich aus der städtischen Sondernutzungssatzung, die Plakatierung im Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltermin grundsätzlich erlaubt. Die Plakate sind innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder zu entfernen. Die Satzung definiert weiter den historischen Stadtkern als im Wesentlichen plakatfreie Zone und regelt diverse Einzelheiten. „Die Bestimmungen der Satzung sind zwar nachvollziehbar“, erläutert Bürgermeister Michael Hetzl. „In der Praxis lassen sie leider einigen Spielraum für Auslegungen, was in den vergangenen Wahlzeiträumen eine Quelle von Unmut und Streit gewesen ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dem heuer so gut es geht vorgebeugt haben.“

Auf Einladung der Stadtverwaltungen setzten sich die Plakatierungsbeauftragten mit Wahlleiter und Ordnungsamtsleiter Fritz Waldinger, seiner Stellvertreterin Daniela Goldbacher und dem Bürgermeister an einen Tisch. Das Fazit von Bürgermeister Michael Hetzl fällt sehr positiv aus: „Bis auf die kleinste Liste waren alle Gruppierungen vertreten, die zur Wahl für den Stadtrat antreten. Es gab einen sehr konstruktiven, fairen und von gegenseitigem Verständnis geprägten Austausch. Alle Beteiligten haben sich darauf geeinigt, die Spielregeln einzuhalten. Bei Fragen oder Problemen, die es immer geben kann, wollen alle direkt aufeinander zu gehen und Steine des Anstoßes ohne großes Aufhebens beseitigen. Ich danke allen sehr für dieses glaubwürdige Commitment und setze darauf, dass in der Praxis alles so gelebt wird wie besprochen.“ Inhaltlich stimmten die Gruppierungen unter anderem miteinander ab, im Altstadtbereich ab 25. Januar auch das Aufhängen von Plakatwerbung für parteipolitische Veranstaltungen zu unterlassen. Für die vom Verbot ausgenommenen Anschlagstafeln am Stadtplatz einigten sich die Anwesenden auf eine Aufteilung des vorhandenen Platzes.

Wahlberechtigte können – nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung – von 1. Februar bis 2. März die Briefwahlunterlagen online unter www.buergerserviceportal.de/bayern/muehldorfinn beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass im Freistaat der Versand der Briefwahlunterlagen erst drei Wochen vor der Wahl erfolgen darf – konkret ab Rosenmontag, 16. Februar. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen über diese neue Vorgabe Bescheid wissen, weil sie mit einer ungewohnt langen Wartezeit auf die Unterlagen verbunden sein kann“, so Bürgermeister Michael Hetzl. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen kann vorsorglich auch schon die Briefwahl für eine mögliche Stichwahl beantragt werden. Nicht wundern dürfen sich die Mühldorferinnen und Mühldorfer, wenn auf der Wahlbenachrichtigung von „Gemeinderatswahl“ statt „Stadtratswahl“ zu lesen ist. Es handelt sich um einen allgemeinen und nicht veränderlichen Vordruck, der auch in Städten als korrekt zu betrachten ist.

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